Entscheidungsträger Arzt

Der Arzt – Entscheidungsträger und was noch?

   Ein Arzt ist verantwortlich für die Prävention (Vorbeugung), für die Erkennung (Diagnose), für die Behandlung (Therapie) sowie für die Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen.
Trägt er nicht auch wesentlich zur Stabilisierung der psychischen Verfassung des Patienten und der Angehörigen bei?    

               
   Wir alle wissen, dass der Arzt in der ersten Stunde die entscheidenden Weichen stellt. Sei es am Ort des Unfallgeschehens, sei es auf der Intensivstation. In der Kürze der Zeit haben sie zu diagnostizieren, Maßnahmen zur Lebenserhaltung einzuleiten und für die weiteren Maßnahmen Entscheidungen zu treffen. Der Arzt auf der Intensivstation setzt sein Wissen und seine Fachkompetenz ein, um Leben zu erhalten. Dafür sind wir als Betroffene und als Angehörige dankbar. Auch die Neurologen, die Hausärzte, die niedergelassenen Ärzte verschiedener Fachrichtungen sind für den weiteren Verlauf der medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung entscheidend. Sie sind nicht nur wichtig, sondern tragen auch wesentlich zum weiteren Genesungsverlauf unserer Angehörigen bei. Natürlich ist der Arzt der Entscheidungsträger, er kann es aber nur im multidisziplinären Team schaffen.
Wir haben auf sehr unterschiedliche Weise den Kontakt mit dem Arzt gefunden. Es gab Ärzte, die uns Hilfe und Stütze waren. Gab es aber auch andere Erfahrungen? Wir wollen es mit dieser Umfrage wieder wissen!

Helfen Sie mit bei der Aufklärung

   Schreiben Sie uns Ihre Selbsterfahrung als Betroffene oder als Angehörige von schädelhirnverletzten Menschen. Teilen Sie uns Ihre positiven Erfahrungen mit. Sagen Sie welcher Arzt Ihnen hilfreich zur Seite stand. Schreiben Sie, in welcher Situation Sie allein gelassen wurden?
Ihren Erfahrungsbericht senden Sie an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.   oder schreiben Sie an die Geschäftsstelle. Schön wäre es, wenn Sie uns ein Bild von Ihrem Arzt mitschicken.

 

 

Ein Zahnproblem bei unseren Betroffenen

Heute beginnen wir mit einer Anfrage eines unserer Mitglieder. Das Problem einer vernünftigen Vorsorge ist uns als Angehörige ein besonderes Anliegen, denn wir wollen doch für den Betroffenen eine sogenannte Krisensituation vermeiden. So ist auch das Kümmern zu verstehen.  Wir wollten von der Landeszahnärztekammer Sachsen wissen, wie sie die Situation einschätzt, vor allem welchen Rat sie den Angehörigen erteilt.

Aus diesem Grunde erfolgte das Anschreiben am 23.01.2010  

Sehr geehrte Frau Köppel, wie Sie aus dem Schreiben ersehen handelt es sich um ein Problem, welches ich an Sie herantrage, um es einer vernünftigen Lösung zuzuführen.Auszug aus dem Schreiben unseres Mitglieds:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Mitglied in Ihrem Verband  und habe eine Frage zu meiner betroffenen Freundin. Nach der Gehirnblutung vor rund 1 Jahr hat sich ihr Zustand nicht wesentlich gebessert (Tetraparese, Tetraspastik, keine Kommunikation, künstliche Ernährung PEG-Sonde).
Ungeklärt ist die zahnärztliche Versorgung, da sie den Mund bewusst nicht öffnen kann. Gähnen geht aber, da Reflex. Die letzte Vorsorge ist 18 Monate her, ich möchte ein sicherlich kommendes akutes Zahnproblem vorbereiten. Im Pflegeheim wurde mir erklärt, dass in diesem Fall unter Vollnarkose alle Zähne entfernt werden müssten. Für eine 40-jährige Frau mit bestehenden Aussichten auf Besserung keine Alternative.

Mein Zahnarzt konnte keine Auskunft geben und fühlt sich außerstande, eine derart schwierige Behandlung durchzuführen (eher aus versicherungs-rechtlichen Gründen). Es wäre eine große Hilfe, wenn Sie mir einen Kontakt für eine mögliche Beratung mitteilen könnten.

Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

1. Wie kann es kommen, dass den Angehörigen solche Vorschläge unterbreitet werden?

2. Wie kann es sein, dass der Zahnarzt als Spezialist, auch wenn er selber nicht helfen kann, keine Lösungsoption vorschlägt?


3. Welchen konkreten Weg muss nun der Angehörige gehen, um das Problem seiner pflege- und hilfebedürftigen Freundin einer Lösung zuzuführen?

Ich würde darum bitten, dass  Sie aus der fachlicher Sicht der Patientenberatung den Angehörigen einen Rat zur Zahnversorgung bei Menschen im Wachkoma geben.

Mit freundlichen Grüßen 
Lothar Ludwig, Bundesvorsitzender 

Antwort vom 26.01.2010

Sehr geehrter Herr Ludwig,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir Ihnen wie folgt beantworten können:
Die Behandlung und Betreuung von Patienten im Wachkoma ist durch deren Bewusstlosigkeit geprägt. Den Patienten ist es nicht möglich, aktiv mit ihrer Umwelt in Verbindung zu treten, zu kommunizieren und ihre Interessen wahrzunehmen. Der jeweilige gesetzliche Betreuer des Patienten muss dies dementsprechend für ihn übernehmen und ist damit der primäre Ansprechpartner des Zahnarztes. In Zusammenarbeit mit dem betreuenden Hausarzt ist ein Behandlungs- und Betreuungskonzept zu entwickeln, welches dem individuellen Krankheits- und Beschwerdebild des Patienten gerecht wird.Problematisch für die Mundhygiene und auch die zahnärztliche Behandlung dieser Patienten sind Schluckstörungen sowie die oftmals bestehende Spastik der orofacialen Muskulatur mit deutlich erschwerter Mundöffnung. Hierdurch sind Bissverletzungen der Unterlippe beziehungsweise der Zunge möglich, was unter Umständen die Notwendigkeit für die Extraktion der Zähne erläutern könnte. Auch extremes Knirschen mit Zerstörung der Zahnhartsubstanz kann eine derartige zahnärztliche Behandlung erfordern.Art und Umfang durchzuführender Maßnahmen werden davon geprägt sein, ob und in welchem Umfang die Mundhöhle der Patientin für zahnärztliche Eingriffe zugänglich ist. Nicht zu vernachlässigen ist, dass der Transport der Patientin sowie die Betreuung nach der OP für sie enormen Stress bedeutet. Deshalb muss das Behandlungskonzept in jedem speziellen Einzelfall genau überlegt und abgesprochen werden. Wir empfehlen daher, dass sich der Betreuer der Patientin in einem gemeinsamen Gespräch zwischen ihrem Hausarzt, Pflegeverantwortlichen und Hauszahnarzt die Möglichkeiten der Behandlung erläutern lässt, um eine Entscheidung zum Wohl und im Interesse der Patientin fällen zu können. Der gesetzliche Vertreter kann sich, sollte ein Hauszahnarzt nicht vor Ort sein, gern an die Patientenberatungsstelle der Landeszahnärztekammer Sachsen wenden. Diese gibt Hilfestellung bei der Suche nach entsprechenden Zahnarztpraxen.


Freundliche Grüße
Kerstin Koeppel Ressortleiterin Landeszahnärztekammer SachsenSchützenhöhe 1101099 Dresden

 

Was sollten wir aus der Anfrage und der Antwort entnehmen?

   Grundsätzlich haben wir als pflegende Angehörige aufmerksam die Befindlichkeiten der zu Pflegenden zu beobachten. Über die Ergebnisse unserer Beobachtung ist es sinnvoll mit den Pflegekräften, den Therapeuten und den Ärzten zu sprechen. Dabei sind auch Vorschläge einzubringen.

   Als Betreuer haben wir auch die Pflicht auf alles zu achten und Einfluss zu nehmen. Wir müssen uns aber im Klaren sein, dass die Verantwortung als Betreuer uns Rechte und Pflichten auferlegt. Viele Angehörige haben die Erfahrung gemacht, dass das was wir nicht einbringen auch nicht getan wird. Es sind aller Regel nach immer die Betreuer, die das Recht des Betroffenen einfordern müssen. Sollte  jemand bessere Erfahrungen gemacht haben so freut uns das. Wir wollen auch keine Pauschalfeststellung getroffen haben. Was wir wollen ist aber, dass wir als Angehörige das Recht haben uns zu artikulieren, Fragen zu stellen und auch Forderungen zu stellen. Es ist schon sinnvoll gemeinsam Lösungen zu suchen.

   Wie aber oben schon gelesen, können und werden wir auch nicht alles akzeptieren, was uns vorgeschlagen wird. Wenn wir uns dazu Gedanken machen, sollten wir immer im Hinterkopf haben – wir reden und suchen Lösungen für unsere Angehörigen. Sie vertrauen uns!

   In der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen können wir lesen:„Jeder Mensch hat einen uneingeschränkten Anspruch auf Respektierung seiner Würde und Einzigartigkeit, Menschen die Hilfe und Pflege benötigen, haben die gleichen Rechte wie alle Menschen und dürfen in ihrer besonderen Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden. Da sie sich häufig nicht selbst vertreten können, tragen Staat und Gesellschaft eine besondere Verantwortung für den Schutz der Menschenwürde hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.“  

Lothar Ludwig, Bundesvorsitzender