Veronika Nelißen, Geschäftsführende Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft
Phase F e.V. und Heimleiterin und Pflegedienstleiterin DRK Fachpflegeeinrichtung Mecklenburg-Strelitz
Sehr geehrte Frau Nelißen, mit Übernahme der Funktion als geschäftsführende Vorsitzende haben Sie sich für die Phase F Ziele gesetzt.
Worin sehen Sie im Jahr 2011/2012 die Hauptaufgaben der BAG Phase F?
Bereits 2007 hat der Gesetzgeber für Versicherte mit einem hohen behandlungspflegerischen Aufwand in den stationären Einrichtungen die Möglichkeit geschaffen, diese Kosten durch die Krankenkassen vergüten zu lassen. Laut Gesetzesbegründung sollten gerade Menschen im Wachkoma dies als finanzielle Entlastung zu spüren bekommen. Voraussetzung ist, dass die stationäre Einrichtung mit den Landesverbänden der Krankenkassen dazu einen entsprechenden Vertrag schließt. 2008 wurde die Richtlinie häusliche Krankenpflege durch den Gemeinsamen Bundesausschuss dahingehend angepasst. Seit dieser Zeit versuchen Fachpflegeeinrichtungen für Menschen im Wachkoma die jeweiligen Landesverbände der Krankenkassen zu diesen Vertragsverhandlungen aufzufordern. Zum einen werden diese Verhandlungen durch die Landesverbände der Krankenkassen hinausgezögert, zum anderen gestalten sich die Verhandlungen sehr zäh. Die Krankenkassen versuchen die zu entrichtenden Pauschalen so gering wie möglich zu halten, plausible Berechnungsgrundlagen lassen sie in der Regel nicht gelten.
Unser Ziel, die Sozialhilfebedürftigkeit für diese Menschen abwenden zu können, wird nicht erreicht. Seit der Amtsübernahme versucht der geschäftsführende Vorstand mit den Bundesverbänden der Krankenkassen ins Gespräch zu kommen und auf diese Missstände aufmerksam zu machen. Weiterhin sind wir an den Behindertenbeauftragten Herrn Hüppe und an den Patientenbeauftragten Herrn Zöller herangetreten mit der Bitte, sich der bestehenden Probleme anzunehmen, ohne dass dies zu nennenswerten Fortschritten führte.
Wir sehen die massive Ungleichbehandlung der Versicherten in stationären Einrichtungen gegenüber Versicherten in der häuslichen Intensivpflege. Ambulant wird eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch die Krankenkassen finanziert. Ein Versicherter in der Häuslichkeit bindet fünf bis sechs Pflegefachkräfte. In einer Einrichtung für Menschen im Wachkoma werden z.B. 20 Bewohner durch 20 Vollzeitkräfte insgesamt betreut. Die Kosten der ambulanten Versorgung sind insgesamt wesentlich höher, treffen aber weder den Versicherten noch dessen Angehörigen. Die qualifizierte Arbeit in den Fachpflegeeinrichtungen führt nahezu zwangsläufig in die Abhängigkeit von der Sozialhilfe. Die Verweigerungshaltung der Krankenkassen gegenüber den stationären Einrichtungen ist nicht zu begründen.