Kurzinterview

Kurzinterview mit Veronika Nelißen, Geschäftsführende Vorsitzende der BAG Phase F

Nelien

 

 

 

Veronika Nelißen, Geschäftsführende Vorsitzende der  Bundesarbeitsgemeinschaft
Phase F e.V. und Heimleiterin und Pflegedienstleiterin  DRK Fachpflegeeinrichtung Mecklenburg-Strelitz

 

Sehr geehrte Frau Nelißen, mit Übernahme der Funktion als geschäftsführende  Vorsitzende haben Sie sich für die Phase F Ziele gesetzt.


Worin sehen Sie im Jahr 2011/2012 die Hauptaufgaben der BAG Phase F?

 
Bereits 2007 hat der Gesetzgeber für Versicherte mit einem hohen behandlungspflegerischen Aufwand in den stationären Einrichtungen die Möglichkeit geschaffen, diese Kosten durch die Krankenkassen vergüten zu lassen. Laut Gesetzesbegründung sollten gerade Menschen im Wachkoma dies als finanzielle Entlastung zu spüren bekommen. Voraussetzung ist, dass die stationäre Einrichtung mit den Landesverbänden der Krankenkassen dazu einen entsprechenden Vertrag schließt. 2008 wurde die Richtlinie häusliche Krankenpflege durch den Gemeinsamen Bundesausschuss dahingehend angepasst. Seit dieser Zeit versuchen Fachpflegeeinrichtungen für Menschen im Wachkoma die jeweiligen Landesverbände der Krankenkassen zu diesen Vertragsverhandlungen aufzufordern. Zum einen werden diese Verhandlungen durch die Landesverbände der Krankenkassen hinausgezögert, zum anderen gestalten sich die Verhandlungen sehr zäh. Die Krankenkassen versuchen die zu entrichtenden Pauschalen so gering wie möglich zu halten, plausible Berechnungsgrundlagen lassen sie in der Regel nicht gelten.

   Unser Ziel, die Sozialhilfebedürftigkeit für diese Menschen abwenden zu können, wird nicht erreicht. Seit der Amtsübernahme versucht der geschäftsführende Vorstand mit den Bundesverbänden der Krankenkassen ins Gespräch zu kommen und auf diese Missstände aufmerksam zu machen. Weiterhin sind wir an den Behindertenbeauftragten Herrn Hüppe und an den Patientenbeauftragten Herrn Zöller herangetreten mit der Bitte, sich der bestehenden Probleme anzunehmen, ohne dass dies zu nennenswerten Fortschritten führte.

   Wir sehen die massive Ungleichbehandlung der Versicherten in stationären Einrichtungen gegenüber Versicherten in der häuslichen Intensivpflege. Ambulant wird eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch die Krankenkassen finanziert. Ein Versicherter in der Häuslichkeit bindet fünf bis sechs Pflegefachkräfte. In einer Einrichtung für Menschen im Wachkoma werden z.B. 20 Bewohner  durch 20 Vollzeitkräfte insgesamt betreut. Die Kosten der ambulanten Versorgung sind insgesamt wesentlich höher, treffen aber weder den Versicherten noch dessen Angehörigen. Die qualifizierte Arbeit in den Fachpflegeeinrichtungen führt nahezu zwangsläufig in die Abhängigkeit von der Sozialhilfe. Die Verweigerungshaltung der Krankenkassen gegenüber den stationären Einrichtungen ist nicht zu begründen.

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Kurzinterview mit Dr. med. habil. Paul Reuther

 

Dr._P._Reuther

 

 

 

Kurzinterview mit Dr. med. habil. P. Reuther,  Vorsitzender des Bundesverbandes ambulant-teilstationären Neurorehabilitation (BV ANR e.V. )

Wie uns bekannt wurde, haben Sie bundesweit als 1. ambulante Einrichtung die Zulassung für die mobile neurologische Rehabilitation bekommen. Herzlichen Glückwunsch.

Worin sehen Sie die besonderen Aufgaben der mobilen Rehabilitation und ihrer Zulassung für neurologische Patienten?

Mobil aufsuchende Rehabilitation in der Wohnung und im direkten Lebensumfeld ist nach einer 10 jährigen erfolgreichen Modellphase schon seit der vorletzten Gesundheitsreform 2007 im Sozialgesetzbuch V verankert.
Bislang sind bundesweit nur wenige Einrichtungen für mobile altersmedizinische Rehabilitation  „am Markt“ (Bad Kreuznach, Marburg, Woltersdorf, Wiesbaden, Karlsruhe).
Mobile Rehabilitation ist für diejenigen Patienten bedeutsam, die die für sie notwendigen medizinischen und sozialen Rehabilitationsangebote in einer Einrichtung, in der Rehaklinik oder im ambulanten Rehazentrum nicht erreichen können oder deren Rehabilitationsziele sich erst in der Häuslichkeit, im Lebensumfeld erfolgreich erarbeiten lassen.
Das Rehabilitationsteam, die verschiedenen beteiligten Berufsgruppen kommen in der mobilen Rehabilitation zur einzelnen Behandlung direkt aufsuchend zum Patienten (und seinen Angehörigen): Alle Untersuchungen, Rehabilitationsplanung und -koordination, Beratungen und Teamsitzungen, regionale Netzwerkarbeit zum Hausarzt und zu den Vor- und Nachbehandlern, zu Sanitätshäusern und Pflegepersonen und Sozialen Diensten erfolgen genau wie bei jeder anderen Reha von einer Zentrale aus. Das planvolle Zusammenarbeiten verschiedener Personen gelingt im Lebensumfeld vor Ort oft besonders gut und erfolgreich (wenn die Kooperation bewusst gesucht wird). Wie jede Reha wird auch die mobile Reha zeitbegrenzt von den Kassen bewilligt und  finanziert und sie soll definierte Ziele erarbeiten. Dabei sind die bestmögliche Selbständigkeit und die Teilhabe des Behinderten am Leben in der Familie und Gemeinschaft entsprechend seiner individuellen Möglichkeiten und die nachhaltige Sicherung dieser Teilhabe immer das übergeordnete Ziel.

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Kurzinterview mit Dr. Henrik Niemann

Niemann

 

 

Kurzinterview mit Dr. Henrik Niemann,
1. Vorsitzender der Gesellschaft für Neuropsychologie e. V.  (GNP)

Was hat sich in den letzten Jahren durch die Gesellschaft für Neuropsychologie zur therapeutischen Begleitung neurologisch Erkrankter entwickelt?

Die Neuropsychologie ist eine Spezialisierung der wissenschaftlichen Psychologie, die sich mit Veränderungen im Denken, Fühlen und Handeln nach Verletzungen oder Erkrankungen im Gehirn befasst und neben einer differenzierten Diagnostik wirksame Methoden zur Behandlung dieser Veränderungen entwickelt hat und weiterentwickelt. Die klinische Neuropsychologie ist in den neurologischen Kliniken entstanden und ist heute unverzichtbarer Bestandteil der neurologischen Rehabilitation.
Wir wissen, dass Folgen von Hirnverletzungen oder Hirnerkrankungen in der Regel nicht in ein paar Wochen zu beheben sind. Deshalb ist eine rechtzeitige neuropsychologische Behandlung sehr wichtig, sie muss aber nach der stationären Rehabilitation fortgeführt werden, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung ins soziale  und berufliche Leben möglich zu machen.
Die Gesellschaft für Neuropsychologie vertritt in Deutschland etwa 1.500 Neuropsychologen und setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass ambulante neuropsychologische Behandlung auch von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Wir erwarten in Kürze eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, die zu einer Verbesserung der ambulanten Versorgung neurologisch verletzter oder erkrankter Patienten führen wird.

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