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Teilhabe braucht Visionen

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Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales fand am 23.06.2010 der Fachkongress mit dem Titel "Teilhabe braucht Visionen - Leitgedanken und gemeinsame Ziele für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" statt. Dabei sollten Grundlagen für den Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet werden.

Staatssekretär Die Begrüßung erfolgte durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Andreas Storm.  In seinen Ausführungen ging er auf die Bedeutung von Teilhabe ein. Er betonte noch einmal den Wandel von der Fürsorge zur selbstbestimmten Teilhabe. „Teilhabe muss gelebt werden -  Teilhabe braucht Wandel in allen Lebenslagen“, so seine Feststellung.
Heute geht es um das Leitbild der inklusiven Gesellschaft. Storm zitierte die Ministerin von der Leyen, die da meinte - “ ….es ist eine Reise, bei der wir auf gute Partner angewiesen sind…“
Mit dem neuen Logo: Logo MIT DIR ZUM WIR - hoffen wir auf aktive Beteiligung, auf Achtsamkeit und solidarisches Verhalten unserer Bürger, führte der Staatssekretär aus.


Prof. Bielefeld Hubert Hüppe,  Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen leitete über zum Impulsivvortrag von  Prof. Dr. Heiner Bielefeldt von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zur Teilhabe behinderter Menschen. In seinen Ausführungen stellt er die Menschenwürde in den Mittelpunkt. „Dafür muss der Mensch sein Bewusstsein entwickeln, denn wenn das Bewusstsein dafür nicht entwickelt wird, ist eine Entwicklung nicht möglich“, so eine seiner Aussagen.
Nach diesem sehr interessanten Vortrag wurde in verschiedenen Workshops weiter gearbeitet. Ich nehme dafür einen heraus. Unser Verband war als Vertreter der AG Nachsorge, unter anderem gemeinsam mit Dr. P. Reuther vertreten. So wurden unsere Visionen unter dem Titel
„Gesundheit, Prävention, Rehabilitation, Pflege im Jahr 2020 – unsere Vision“
gemeinsam herausgearbeitet: Dr. Reuther
Die Visionen wurden wie folgt formuliert:
1. Vision:
• SGB V als Leistungsrecht weiter entwickeln und gerichtsfest machen;
• Gesundheits- und Sozialpolitik (BMG + BMAS) müssen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zwingend zusammenarbeiten;
• Anpassung gesundheits- und sozialpolitischer Rahmenbedingungen;
Barrierefreiheit  für kognitive Beeinträchtigung und Behinderung;
2. Vision
• obligate, behinderungsspezifische u. teilhabeorientierte Ausbildungsinhalte (ICF) und Weiterbildung von medizinische und sozialen Berufen;
• Teilhabeassistenz für medizinisch, - psychische und soziale Kompetenz;
• sektorenübergreifend verbindliche Teilhabeplanung für alle Behinderten (spezifisch)                                           3. Vision
• nachteilsausgleichende, kostenlose medizinisch + zahnmedizinische Präventionsangebote (inkl. Assistent  - Bsp. SGB V § 21 zahnmedizinische Prophylaxe über 18 Lj!)

Eine spannende, aufschlussreiche Tagung, die eine Auftaktveranstaltung für zukünftiges sein wird. Unser SelbstHilfeVerband wird sich auch weiter um das Recht auf Rehabilitation für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen einsetzen. Aus diesem Grund wird unser Vorsitzender im Juli als Mitglied der AG Nachsorge beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen zu Gast sein, um die Probleme aus der Sicht der Betroffenen und deren Angehörige darzulegen.

 

 

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