Was ist NeuroPsychologie?Die Neuropsychologie beschäftigt sich mit den Funktionen des Gehirns wie mit dem Denkvermögen (bzw. der Intelligenz), der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis, dem Sprachvermögen, den motorischen Fertigkeiten etc.. Untersucht werden insbesondere gestörte Funktionen infolge von Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns. Darüber hinaus bietet die Neuropsychologie spezielle neuropsychologische Therapiemöglichkeiten für die Behandlung der neuropsychologischen Störungen und Beeinträchtigungen. Wann ist eine neuropsychologische Therapie sinnvoll? Die neuropsychologische Therapie wird bei allen krankheits- oder verletzungsbedingten Funktionsstörungen des Gehirns angewandt. Darunter fallen z.B. Folgen traumatischer Schädigungen des Gehirns wie Schädelprellung, Schädelbruch, Gehirnerschütterung, Hirnblutungen, Folgen von Schlaganfällen, Folgen entzündlicher Krankheiten wie z.B. Meningitis, Folgen epileptischer Erkrankungen, Folgen frühkindlicher Schädigungen und Entwicklungsstörungen des Zentralnervensystems, vaskuläre und degenerative Demenzformen, Parkin-sonsche Erkrankung, Folgen raumfordernder Prozesse (Tumoren) etc. Eckpunkte für Neuro-Psychologie- Richtlinien (NP-Richtlinien) 05-10Neuropsychologische Therapie dient der spezialisierten psychotherapeutischen Behandlung von organischen einschließlich symptomatischer psychischer Störungen (F0). Ziel der Behandlung: Es handelt sich um eine individuelle umfassende Behandlung der hirngeschädigten Person in ihrer lebensgeschichtlichen Besonderheit mit dem Ziel, nicht nur die Wiederherstellung von kognitiven und emotional affektiven Funktionen bzw. die Beseitigung oder Verminderung einzelner Funktionsdefiziten zu ermöglichen, sondern auch, um Entwicklung und Setzung neuer Lebensziele, Umgang mit bleibenden Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie Bewältigung der emotionalen Belastung durch die meist schwerwiegenden Folgen einer Hirnschädigung zu unterstützen. Behandlungsanteile: Sie besteht aus verschiedenen Behandlungsstrategien zur Wiederherstellung (Restitution) und Kompensation gestörter Funktionen die aber wegen der Komplexität der Störungen und der individuellen Lebensgeschichte und Situation des Patienten immer in eine übergeordnete neuropsychologisch-psychotherapeutischen Gesamtbehandlungsplan eingebettet sein müssen. Dabei ist das Ausmaß der Störungswahrnehmung von besonderer Bedeutung bei der Behandlungsplanung und Durchführung. Bei Einschränkungen in diesem Bereich bedarf es einer besonderen Fähigkeit, das Vertrauen der Patienten zu gewinnen und in der Therapie zu erhalten. Die im Rahmen des Gesamtbehandlungsplanes eingesetzten Behandlungsstrategien sind theoretisch fundiert und folgen evidenzbasierten Leitlinien, soweit die Beziehung zum Patienten dies hergibt und die Situation es gestattet. Es gibt Behandlungssettings: • Einzeltherapie mit Erwachsenen, ggf. unter Einbeziehung von Bezugspersonen aus dem engeren Umfeld in den Praxisräumen oder vor Ort in der Alltagssituation des Patienten. Einzel- und Gruppenbehandlungen können parallel stattfinden. Indikationen: • organische einschließlich symptomatischer psychischer Störungen nach oder bei • reaktive psychische Störungen auf der Basis von organischen einschließlich symptomatischen psychischen Störungen, Charakteristische Funktionsstörungen: • Störungen der Sinneswahrnehmung (z.B. zerebrale Sehstörungen), Daraus resultierende Fähigkeitsstörungen in den Bereichen • Kommunikation (Informationsaufnahme und -verarbeitung) Behandlungsbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn psychische Schädigungen/Funktionsstörungen und therapeutisch beeinflussbare Fähigkeitsstörungen als Folge neurologischer Erkrankungen vorliegen. Hilfe und Unterstützung durch die NeuropsychologieWarum brauchen Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen und auch die Angehörigen Hilfe und Unterstützung durch die Neuropsychologie? Bei den Gruppentreffen der Selbsthilfegruppe „Junge Hirnverletzte“ und Angehörige wurde oft über dieses Thema diskutiert. Nur wenigen Betroffenen wurde es ermöglicht, zeitnah nach der stationären Rehabilitation auch in der ambulanten Versorgung neuropsychologische Therapien zu erhalten. Um auf die Wichtigkeit der ambulanten Neuropsychologie hinzuweisen, damit zukünftig Betroffene diese notwendige Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, hat sich die SHG entschlossen eine kleine Broschüre zu erstellen.
Kleine Rechtskunde zur ambulanten neuropsychologische TherapieEs wird als bekannt vorausgesetzt, dass ambulante neuropsychologische Therapie Der nachfolgende Text Kleine Rechtskunde soll hier für ein wenig Aufklärung sorgen.
Ambulante neuropsychologische Therapie künftig GKV-Leistung
Berlin, 24. November 2011 Patientinnen und Patienten mit erworbenen hirnorganischen Erkrankungen – beispielsweise nach einem Schädelhirntrauma oder einem Schlaganfall – können künftig eine ambulante neuropsychologische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Die neuropsychologische Diagnostik und Therapie dient der Feststellung und Behandlung von hirnorganisch verursachten Störungen geistiger (kognitiver) Funktionen, des emotionalen Erlebens, des Verhaltens und der Krankheitsverarbeitung sowie der damit verbundenen Störungen psychosozialer Beziehungen. Sie vereint verschiedene therapeutische Maßnahmen zur Behandlung, Beeinflussung und Wiederherstellung (Restitution) sowohl biologischer Funktionen als auch von Verhaltensweisen einschließlich des Erlernens von Ersatz- und Bewältigungsstrategien. Die Behandlung erfolgt häufig in interdisziplinärer Teamarbeit. In der restitutiven Therapie wird beispielsweise mit computergestützten Therapieprogrammen gearbeitet. Mit Hilfe von Trainingsprogrammen im Paper-Pencil Verfahren (Bearbeitung von Fragebögen und Arbeitsblättern ohne Computer) mit alltagsrelevanten Aufgabenstellungen werden die kognitiven Leistungen gefördert. „Oftmals wird bei Patientinnen und Patienten mit gestörten Hirnfunktionen bereits im Rahmen der Akutbehandlung im Krankenhaus und auch in einer sich anschließenden Rehabilitationsphase eine neuropsychologische Therapie begonnen. Mit der künftig möglichen Fortführung in der ambulanten Versorgung werden die Chancen auf einen größtmöglichen Behandlungserfolg verbessert“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. Pro Jahr erkranken in Deutschland etwa 550 000 Menschen an einer neurologischen Erkrankung oder erleiden Unfallschäden, die zu unterschiedlichen Beeinträchtigungen der Gehirnfunktionen führen. Die Anzahl von Patientinnen und Patienten, für die eine ambulante neuropsychologische Therapie angezeigt ist, wird auf jährlich etwa 40 000 bis
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine entsprechende Erläuterung werden in Kürze im Internet auf folgender Seite veröffentlicht: Pressemitteilung des gba vom 24. November 2011
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