Was ist NeuroPsychologie?

Die Neuropsychologie beschäftigt sich mit den Funktionen des Gehirns wie mit dem Denkvermögen (bzw. der Intelligenz), der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis, dem Sprachvermögen, den motorischen Fertigkeiten etc.. Untersucht werden insbesondere gestörte Funktionen infolge von Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns. Darüber hinaus bietet die Neuropsychologie spezielle neuropsychologische Therapiemöglichkeiten für die Behandlung der neuropsychologischen Störungen und Beeinträchtigungen.

Wann ist eine neuropsychologische Therapie sinnvoll?

Die neuropsychologische Therapie wird bei allen krankheits- oder verletzungsbedingten Funktionsstörungen des Gehirns angewandt. Darunter fallen z.B. Folgen traumatischer Schädigungen des Gehirns wie Schädelprellung, Schädelbruch, Gehirnerschütterung, Hirnblutungen, Folgen von Schlaganfällen, Folgen entzündlicher Krankheiten wie z.B. Meningitis, Folgen epileptischer Erkrankungen, Folgen frühkindlicher Schädigungen und Entwicklungsstörungen des Zentralnervensystems, vaskuläre und degenerative Demenzformen, Parkin-sonsche Erkrankung, Folgen raumfordernder Prozesse (Tumoren) etc.
Die Folgen solcher Erkrankungen des Gehirns und des ZNS sind neben Lähmungen und anderen körperlichen Beeinträchtigungen Störungen im Bereich der geistigen Leistungsfähigkeit, im Gefühlsleben oder Störungen im Sozialverhalten. Schwierigkeiten, den Alltag selbständig zu planen oder weitreichende finanzielle Entscheidungen zu treffen, mangelnde Kontrolle z.B. aggressiver Impulse werden oft erst nach der Entlassung aus der Klinik in der komplexen Situation des Alltags von Familienmitgliedern beobachtet und als problematisch und belastend erlebt. Es kommt vor, dass Betroffene ihre Störungen selbst nicht bemerken oder unterschätzen und sich oder andere durch ihr Verhalten in Gefahr bringen. Auch das Überschätzen von Schwierigkeiten kommt bei Patienten und Angehörigen vor und kann bei zu häufig angebotenen Hilfestellungen dazu führen, dass Patienten nicht so selbständig sind, wie sie es sein könnten. Zusätzlich zeigt es sich, daß viele Betroffene sich mit ihrem Zustand nicht abfinden können. Häufig kommt es dann zu Depressionen, Angst und Anspannung sowohl beim Patienten als auch bei Angehörigen. Langfristig ist es nicht selten, dass Menschen nach Erkrankungen und Verletzungen des Gehirns aufgrund dieser neuropsychologischen Störungen ihre früheren Sozialkontakte nicht aufrecht erhalten können und sozial isoliert sind.
Bei diesen Störungen kann neuropsychologische Therapie hilfreich sein. Ziel der neuropsychologischen Therapie ist eine Reorganisation der durch die Hirnschädigung gestörten Identität und psychischen Funktionsfähigkeit. Es wird eine bestmögliche Wiedereingliederung der betroffenen Person in ihr ursprüngliches soziales Umfeld oder eine möglichst optimale individuelle Anpassung an neue soziale Bedingungen angestrebt. Die neuropsychologische Behandlung kann sowohl als Einzel- als auch Gruppentherapie durchgeführt werden. Sie findet Formen sowohl in der Akut-, Postakut- als auch in der chronischen Phase der Erkrankung statt. Bislang wurden neuropsychologische Behandlungen primär im stationären und teilstationären / tagesklinischen Kontext durchgeführt. Da jedoch hirngeschädigte Patienten aufgrund schwerer kognitiver Einbußen oftmals nicht in der Lage sind, die gelernten Kompensationsstrategien selbständig auf ihr Lebensumfeld zu übertragen, wird - vor allem in der chro-nischen Phase - zunehmend eine gemeindenahe Behandlung und Versorgung angestrebt. Für bestimmte Patienten mit sehr schweren Verhaltensauffälligkeiten (z.B. aggressiven Verhaltensweisen) sind spezielle Behandlungseinrichtungen notwendig.

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Eckpunkte für Neuro-Psychologie- Richtlinien (NP-Richtlinien) 05-10

Neuropsychologische Therapie dient der spezialisierten psychotherapeutischen Behandlung von organischen einschließlich symptomatischer psychischer Störungen (F0).

Ziel der Behandlung: Es handelt sich um eine individuelle umfassende Behandlung der hirngeschädigten Person in ihrer lebensgeschichtlichen Besonderheit mit dem Ziel, nicht nur die Wiederherstellung von kognitiven und emotional affektiven Funktionen bzw. die Beseitigung oder Verminderung einzelner Funktionsdefiziten zu ermöglichen, sondern auch, um Entwicklung und Setzung neuer Lebensziele, Umgang mit bleibenden Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie Bewältigung der emotionalen Belastung durch die meist schwerwiegenden Folgen einer Hirnschädigung zu unterstützen.

Behandlungsanteile:

Sie besteht aus verschiedenen Behandlungsstrategien zur Wiederherstellung (Restitution) und Kompensation gestörter Funktionen die aber wegen der Komplexität der Störungen und der individuellen Lebensgeschichte und Situation des Patienten immer in eine übergeordnete neuropsychologisch-psychotherapeutischen Gesamtbehandlungsplan eingebettet sein müssen. Dabei ist das Ausmaß der Störungswahrnehmung von besonderer Bedeutung bei der Behandlungsplanung und Durchführung. Bei Einschränkungen in diesem Bereich bedarf es einer besonderen Fähigkeit, das Vertrauen der Patienten zu gewinnen und in der Therapie zu erhalten.

Die im Rahmen des Gesamtbehandlungsplanes eingesetzten Behandlungsstrategien sind theoretisch fundiert und folgen evidenzbasierten Leitlinien, soweit die Beziehung zum Patienten dies hergibt und die Situation es gestattet. Es gibt
• auf Restitution ausgerichtete Behandlung
• auf Kompensation ausgerichtete Behandlung
• integrative Behandlung

Behandlungssettings:

• Einzeltherapie mit Erwachsenen, ggf. unter Einbeziehung von Bezugspersonen aus dem engeren Umfeld in den Praxisräumen oder vor Ort in der Alltagssituation des Patienten.
• Gruppentherapie mit Erwachsenen (2-8)
• Einzeltherapie mit Kindern und Jugendlichen, ggf. unter Einbeziehung von Bezugspersonen aus dem engeren Umfeld in den Praxisräumen oder vor Ort in der Alltagssituation des Patienten.
• Gruppentherapie mit Kindern und Jugendlichen (2-8)

Einzel- und Gruppenbehandlungen können parallel stattfinden.

Indikationen:

• organische einschließlich symptomatischer psychischer Störungen nach oder bei
- vaskulären Erkrankungen, wie z.B. Z. n. Hirninfarkt oder Hirnblutung, Sub-arachnoidalblutung, cerebrale Hypoxie,
- Schädelhirnverletzungen,
- Erkrankungen mit toxischen oder metabolischen Schädigungen des Gehirns,
- entzündliche Erkrankungen des Gehirns und seiner Häute (z.B. Zustände nach Meningitis,        Meningoenzephalitis, Enzephalitis),
- Multiple Sklerose,
- degenerative Hirnerkrankungen,
- operativ, strahlentherapeutisch, konservativ behandelte Hirntumoren,
- operativ behandelte Gefäßmissbildungen,
- psychiatrischen Erkrankungen (z.B. Schizophrenie, Depressionen).

• reaktive psychische Störungen auf der Basis von organischen einschließlich symptomatischen psychischen Störungen,
• Anpassungsstörungen auf der Basis von organischen einschließlich symptomatischen psychischen Störungen,

Charakteristische Funktionsstörungen:

• Störungen der Sinneswahrnehmung (z.B. zerebrale Sehstörungen),
• kognitive Störungen (Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Körperschemastörung, Wahrnehmung inkl. Raumwahrnehmung, Neglect und Agnosie),
• exekutive Funktionsstörungen,
• Apraxie,
• Akalkulie,
• fehlende oder eingeschränkte Krankheitseinsicht
• organische und reaktive emotional-affektive Störungen
• hirnorganisch bedingte Persönlichkeitsstörungen
• soziale Interaktionsstörungen.

Daraus resultierende Fähigkeitsstörungen in den Bereichen

• Kommunikation (Informationsaufnahme und -verarbeitung)
• situationsgerechtes Verhalten im Hinblick auf zeitliche und räumliche Orientierung, persönliche Sicherheit, Ausübung der familiären oder gesellschaftlichen Rolle, Krankheitsverarbeitung.
• Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben

Behandlungsbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn psychische Schädigungen/Funktionsstörungen und therapeutisch beeinflussbare Fähigkeitsstörungen als Folge neurologischer Erkrankungen vorliegen.

 

Hilfe und Unterstützung durch die Neuropsychologie

Warum brauchen Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen und auch die Angehörigen Hilfe und Unterstützung durch die Neuropsychologie?

Bei den Gruppentreffen der Selbsthilfegruppe „Junge Hirnverletzte“ und Angehörige wurde oft über dieses Thema diskutiert. Nur wenigen Betroffenen wurde es ermöglicht, zeitnah nach der stationären Rehabilitation auch in der ambulanten Versorgung neuropsychologische Therapien zu erhalten. Um auf die Wichtigkeit der ambulanten Neuropsychologie hinzuweisen, damit zukünftig Betroffene diese notwendige Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, hat sich die SHG entschlossen eine kleine Broschüre zu erstellen JH Broschüre Darin haben einige Gruppenmitglieder sehr eindrucksvoll ihr Leben mit einer Hirnschädigung geschildert. Zusätzlich haben sich Fachleute bereit erklärt, ein Kurzreferat über die Nachsorge aus ihrer Sicht zu erstellen. Dabei ist auch das Thema „Wesensveränderung“  nach einer Hirnverletzung thematisiert worden. Abgerundet wird die Broschüre durch kleine Berichte über besondere Gruppenaktivitäten, wo das Miteinander und das gemeinsame Erlebnis im Vordergrund  stehen. 
Da eine Selbsthilfegruppe allein nicht in der Lage ist, für Verbesserungen und bessere Rahmenbedingungen zu sorgen, haben wir uns dem SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. angeschlossen und ihn um Unterstützung gebeten. Diese Unterstützung wurde uns nicht nur bei der
Erstellung der Broschüre gewährt. Darüber hinaus hat der Verband dieses wichtige Thema aufgegriffen und eine Arbeitsgruppe „Wesensveränderung“ ins Leben gerufen, wo Fachleute mit Betroffenen und Angehörigen  Ideen und Optionen  erarbeiten, die hilfreich sein werden.  Auch die ersten Gespräche mit den Verantwortlichen in der Politik und mit den Leistungserbringern hat unser Bundesverband bereits geführt.

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Kleine Rechtskunde zur ambulanten neuropsychologische Therapie

Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass ambulante neuropsychologische Therapie
derzeit noch immer nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist.
Das bedeutet, dass der Versicherte zunächst keinen Rechtsanspruch auf die Erbringung der Leistung hat.
Da das Verfahren zur Anerkennung der Therapie aber seit nunmehr beinahe acht Jahren andauert,
sind die Chancen, diese Therapie im Einzelfall durchzusetzen, im Augenblick recht gut.
Viele Patienten und Therapeuten sind sich nicht sicher, ob und wie man sich gegen die Ablehnung
einer Kostenübernahme zur Wehr setzen kann und was das kosten würde.

Der nachfolgende Text Kleine Rechtskunde soll hier für ein wenig Aufklärung sorgen.

 

 

Ambulante neuropsychologische Therapie künftig GKV-Leistung

Berlin, 24. November 2011

Patientinnen und Patienten mit erworbenen hirnorganischen Erkrankungen – beispielsweise nach einem Schädelhirntrauma oder einem Schlaganfall – können künftig eine ambulante neuropsychologische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.

Die neuropsychologische Diagnostik und Therapie dient der Feststellung und Behandlung von hirnorganisch verursachten Störungen geistiger (kognitiver) Funktionen, des emotionalen Erlebens, des Verhaltens und der Krankheitsverarbeitung sowie der damit verbundenen Störungen psychosozialer Beziehungen. Sie vereint verschiedene therapeutische Maßnahmen zur Behandlung, Beeinflussung und Wiederherstellung (Restitution) sowohl biologischer Funktionen als auch von Verhaltensweisen einschließlich des Erlernens von Ersatz- und Bewältigungsstrategien. Die Behandlung erfolgt häufig in interdisziplinärer Teamarbeit. In der restitutiven Therapie wird beispielsweise mit computergestützten Therapieprogrammen gearbeitet. Mit Hilfe von Trainingsprogrammen im Paper-Pencil Verfahren (Bearbeitung von Fragebögen und Arbeitsblättern ohne Computer) mit alltagsrelevanten Aufgabenstellungen werden die kognitiven Leistungen gefördert.

   „Oftmals wird bei Patientinnen und Patienten mit gestörten Hirnfunktionen bereits im Rahmen der Akutbehandlung im Krankenhaus und auch in einer sich anschließenden Rehabilitationsphase eine neuropsychologische Therapie begonnen. Mit der künftig möglichen Fortführung in der ambulanten Versorgung werden die Chancen auf einen größtmöglichen Behandlungserfolg verbessert“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

  Pro Jahr erkranken in Deutschland etwa 550 000 Menschen an einer neurologischen Erkrankung oder erleiden Unfallschäden, die zu unterschiedlichen Beeinträchtigungen der Gehirnfunktionen führen. Die Anzahl von Patientinnen und Patienten, für die eine ambulante neuropsychologische Therapie angezeigt ist, wird auf jährlich etwa 40 000 bis
60 000 geschätzt.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der Beschlusstext sowie eine entsprechende Erläuterung werden in Kürze im Internet auf folgender Seite veröffentlicht:

Pressemitteilung des gba vom 24. November 2011