Aufgaben eines Betreuers

Betreuung oder Vorsorge

   Für Angehörige ist die plötzlich veränderte Lebenssituation eine außerordentliche hohe Belastung.
Neben der berechtigten Sorge um den Gesundheitsstatus sind die Betroffenen plötzlich nicht mehr in der Lage ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen.
Da gerade in dieser schwierigen Situation  viele persönliche Angelegenheiten zu regeln sind, erhalten die Betroffenen Unterstützung durch einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter zur Erledigung von rechtlichen Angelegenheiten.

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Sozialrecht

Heimvertrag endet stets mit dem Tod des Pflegeleistungsempfängers
BVerwG, Urt. V. 02.06.10 (Az: 8 C 24.09)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Heimverträge mit Bewohnern,
die stationäre Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten, stets mit dem Sterbetag
des Bewohners enden. Vereinbarungen, die eine Fortgeltung des Vertrages darüber hinaus vorsehen
und zur Fortzahlung des Heimentgelts bezüglich der Unterkunft und der gesondert berechenbaren
Investitionskosten verpflichten, dürfen mit Leistungsempfänger der Pflegeversicherung nicht
geschlossen werden und sind unwirksam. Die Klage mehrerer Heimträger gegen entsprechende
heimaufsichtsrechtliche Anordnungen ist damit auch in letzter Instanz  erfolglos geblieben.
(BVerwG; Pressemitteilung Nr. 44/2010 v. 02.06.2010)

 

Auszug aus den Koalitionsvertrag

Wir schauen aus der Sicht unserer Selbsthilfebewegung auf dass, was die Koalition  in ihrem Koalitionsvertrag schriftlich vereinbart hat.
Werden diese Ziele in ihren Zielstellungen in Angriff genommen und auf den Weg gebracht. Wir werden die politischen Entscheidungen daran messen.

Mit diesem Auszug aus dem Koalitionsvertrag wollen wir in einigen wesentlichen Punkten jedem die Gelegenheit geben, noch einmal hineinzuschauen.

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