Blindengeld auch für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen?

Frage

 Wie verhält es sich mit dem Blindengeld für Wachkomapatienten? Die Aussagen widersprechen sich doch zum Leidwesen von Angehörigen. Auch Sachbearbeiter bei Krankenkassen geben unterschiedliche Aussagen von sich.

Frau Sabine F.

 


 

Antwort

Blindengeld auch für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen?

Seit langer Zeit gibt es viele Diskussionen um das Blindengeld für Menschen im sog. Wachkoma. Die einen meinen, es gibt für sie kein Blindengeld, da der Zustand „Wachkoma“ nicht ausreichend ist für die Zahlung des Blindengeldes. Andere meinen – ja – das bekommt jeder der sich im Zustand des „Wachkomas“ befindet.

Um ein wenig Licht in das Dunkel zu bringen, lesen Sie dazu nachfolgend einen Vorgang.
Zu beachten ist, dass dieser Vorgang ein Fallbeispiel darstellt und nur als Anregung dient, um bei eigener Betroffenheit in der Familie richtige Entscheidungen abzuleiten.
Es muss erwähnt werden, dass die Regelungen über den Bezug von Blindengeld unterschiedlich gehandhabt werden und auch die Höhe der finanziellen Leistungen ist in den Bundesländern unterschiedlich.

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