Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

Darin heißt es: „Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können“.

Besonders hervorzuheben ist, dass das Recht auch den Menschen zusteht, die sich aufgrund ihrer Krankheit nicht artikulieren können. Deshalb ist die Verhaltenweise als Ausdruck von Kommunikation zu beachten. Darüber hinaus ist es auch die Aufgabe der Betreuer den Willen des Patienten zur Selbstbestimmung im Sinne des Patienten wahrzunehmen. 

Zur Selbstbestimmung gehören auch Entscheidungen über den Lebensort, die Pflege und Behandlung sowie die Gestaltung des täglichen Lebens. Unter Beachtung der Biografie ist immer darauf zu achten, dass alle Entscheidungen im Interesse des Patienten zu treffen sind. Dazu zählen auch die Entscheidungen, die die finanziellen, behördlichen oder rechtsgeschäftlichen Angelegen¬heiten umfassen und somit auch die Interessen wirtschaftlich als auch rechtlich gewahrt bleiben. 

Vielfach wurde schon darauf verwiesen, wie wichtig es ist, dass die Menschen eine Vorausverfügung (Handlungsanweisungen und Vorsorgevollmachten) erstellen. Zu beachten ist, dass jeder Volljährige sich über eine mögliche Betreuung Gedanken macht. Das trifft auch für jüngere Generationen zu. Die Erfahrungen zeigen fast täglich, dass bei aufgetretenen Ereignissen keine Vorsorge getroffen war. 
Empfehlung: Sinnvoll erscheint uns die Anfertigung der Vorsorgevollmacht. In ihr kann der Wille festgelegt werden, aber wesentlicher Bestandteil ist die Festlegung – wer den verfügten Willen umzusetzen hat!
Denken Sie jederzeit daran, Sie haben ein Recht auf erforderliche Unterstützung, um ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Sie haben auch Anspruch auf alle notwendigen Maßnahmen, um einer weiteren Verschlechterung vorzubeugen bzw. eine Verbesserung zu erreichen. Diese Maßnahmen treffen auch dann zu, wenn bereits erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen und ein hoher Pflegebedarf besteht. 

Unsere Empfehlung heißt: Reden Sie in der Familie über den Fall der Fälle und treffen Sie möglicherweise entsprechende Vorkehrungen.