Artikel 3: Privatheit

Darin heißt es: „Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre“.

Eigentlich etwas selbstverständliches und doch betonen wir es noch einmal. In der Vergangenheit hatte jeder sein zu Hause und der Gast muss klingeln, wenn er den Wohnraum betreten möchte. Auch und gerade deshalb muss es auch so gehandhabt werden. Anklopfen gehört auch heute zu den notwendigen Verhaltensweisen. Egal wo, jederzeit ist die häusliche Atmosphäre der Menschen zu respektieren.

Wer möchte es denn nicht, einfach mal allein sein, keine Störung in der Phase der Entspannung, Ruhe und Ungestörtheit bei persönlichen Gesprächen. All das war ja mal gesichert. Jetzt da der Wohnraum in einer Einrichtung ist, ist es oftmals keine Selbstverständlichkeit. Gerade deshalb darf man sein Recht auch ruhig einfordern. Keiner wünscht sich ungebetene Zuhörer bei den Gesprächen oder beim Telefonieren. 

Privatgegenstände, Möbel aus alter Zeit dürfen in Absprache und nach Vereinbarung in Einrichtungen der Pflege mitgebracht werden. Sind es doch geliebte Erinnerungen bzw. Gegenstände die nicht vergessen werden dürfen. 
Unsere Menschen möchten sich erinnern, sie identifizieren ihre vergangene Lebenszeit mit manchen Gegenständen. Darauf sollten wir achten. Wertvolle Mitbringsel sollten gesondert und gesichert aufbewahrt werden. Das lässt sich auch in den Einrichtungen in Absprache regeln.

Kranke und alte Menschen sind abhängig von notwendigen medizinischen und pflegerischen Leistungen. Dabei gibt es zu beachten, dass die persönliche Schamgrenze beachtet und in jedem Fall respektiert wird. Bewährt hat sich die sogenannte Bezugspflege, wo pflegende oder behandelnde Personen mit den Bewohnern ein vertrautes Miteinander kennen. Es gehört zu den Regeln des Umganges, dass dem Willen der zu Pflegenden bzw. Behandelnden Beachtung geschenkt wird. Positiv hat sich bewährt, dass geschlechterspezifisch gepflegt wird. An dieser Stelle betonen wir auch nochmals die Verantwortung von den Angehörigen. Sie sollten in den Gesprächen sehr aufmerksam zuhören und Eventualitäten aufgreifen und bereden. 

Der Mensch ist frei und hat das Recht, dass seine ihm zugedachten Informationen keinem Dritten ohne Zustimmung zur Kenntnis gelangen. Hier sind Informationen über den Mailverkehr, Briefverkehr oder mündliche Informationen gemeint. Da wir es ja auch mit Menschen zu tun haben, die selber nicht mehr lesen können, sollte mit diesen gesprochen werden. 
Nur sie haben das Recht zu bestimmen, wer ihre Post öffnen darf. Wir betrachten es als sehr wichtig, dass hier klare Verhaltensweisen abgesprochen und vereinbart werden. Vielleicht kann dieses in der Vorsorgevollmacht schriftlich niedergelegt werden.

Heute wird überall auf die Bedeutung des Datenschutzes verwiesen. Das Recht auf Privatheit findet auch hier seinen Niederschlag. Persönliche Unterlagen, Dokumente, Vereinbarungen etc. besitzen einen persönlichen, vertraulichen Charakter. Achten sie darauf, dass hier das Recht gewahrt bleibt. Sollten die Menschen Hilfe einfordern, dann darf nur der durch den Betreffenden festgelegte Vertreter Einsicht nehmen. Auch an dieser Stelle verweisen wir auf schriftliche Niederlegung des Willens. 

Grundsätzlich hat jeder Mensch – unabhängig vom Alter und unabhängig vom Ausmaß des Pflege- und Hilfebedarfs – das Recht auf Sexualität, auf Respektierung seiner geschlechtlichen Identität und seiner Lebensweise.“ (Zitat aus der Charta) Hier müssen alle sehr sensibel mit umgehen. Zu beachten sind ebenfalls die Bedingungen und Ausrichtungen der jeweiligen Einrichtung.

Betrachten wir die Privatheit als Ganzes, so sind die Umstände immer sehr unterschiedlich. Es sollte die größtmögliche Privatheit gewährleistet werden. Einschränkungen sind nur dann sinnvoll, wenn diese nicht zu umgehen sind. Auch an dieser Stelle betonen wir, reden sie offen über alle Probleme mit den Betreffenden und mit den Verantwortlichen von Einrichtungen. 

Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über diese ganz persönlichen Dinge. Je mehr Klarheiten ausgesprochen werden, je weniger können Unklarheiten zu unangenehmen Überraschungen führen.