Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft

Darin heißt es: „Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“

Mit zunehmendem Alter stellen sich gesundheitliche Beeinträchtigungen ein. Vor allem sind es Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens, allgemein der Kommunikationsmöglichkeiten. In unserer Gesellschaft wurden Möglichkeiten geschaffen mittels Kommunikationsgeräten dem Bedürfnis nach Kommunikation nachzugehen. Sehhilfen, Hörgeräte und auch Gebärdendolmetscher finden immer mehr Zuspruch. Menschen die sich überhaupt nicht verbal äußern können, sind auf nonverbale Kommunikation angewiesen. So ist erfreulicherweise in Pflegeeinrichtungen der Personalbestand in der Lage sich mit Gestik und Mimik mitzuteilen. Sollte jemand Hilfe benötigen kann er sich jederzeit an entsprechende Dienstleister wenden. Auch pflegende Angehörige lernen mit ihren Betroffenen zu kommunizieren.

Dabei dürfen die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen jederzeit Ihre Wünsche und Vorstellungen äußern und das Pflege- und Betreuungspersonal hat diese zu respektieren und für ihre Umsetzung nach Lösungen zu suchen.

In der eigenen Wohnung besteht die gleiche Möglichkeit, pflege- und hilfsbedürftige Menschen  zu unterstützen. Da können Möglichkeiten bestehen durch Freiwilligen-Organisationen bzw. caritative Einrichtungen und Selbsthilfegruppen Unterstützung einzuholen. Möglichkeiten von Kostenzuschüssen oder Kostenübernahmen der Sozialhilfeträger sind dabei sehr hilfreich. In stationären Einrichtungen bestehen vielfältige Möglichkeiten sich nach Wünschen und Interessen zu beteiligen. Beschäftigungen, gemeinschaftliche Aktivitäten aber auch kulturelle Maßnahmen bereichern das Leben. Entscheidend ist der Wunsch des Einzelnen der auch respektiert werden muss.

Immer mehr wird darauf geachtet, dass das Selbstbestimmungsrecht wahrgenommen werden kann. Dazu gehört auch das Recht auf Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeit. Der Heimbeirat (Mitwirkungsorgan) ist eine Möglichkeit mitzugestalten. So u.a. bei der Gestaltung  von Musterheimverträgen, bei den Leistungs-, Qualitäts- und Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern. Sie können mitreden an der Gestaltung einer hohen Lebensqualität entsprechenden Lebensgestaltung.  

Das Recht des Bürgers das gesellschaftliche Leben mitzugestalten wird dahingehend gesichert, dass ein jeder sich an den allgemeinen politischen Wahlen beteiligen kann. Wenn Hilfestellung erforderlich ist, kann sie eingefordert werden. 

Es ist für die Angehörigen, für jeden Betreuer sehr wichtig zu wissen, dass das Bürgerrecht auf Selbstbestimmung überall und zu jeder Zeit, auch für den  hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, gesetzlich garantiert und gesichert ist. Helfen wir dabei dass dieses Recht auch seine Anwendung findet. 

Empfehlung: Beobachten Sie sich selbst einmal. Vielleicht entdecken Sie, dass Sie dabei sind Ihren Willen als Angehöriger/Betreuer als den wichtigeren Willen anzusehen und den möglichen Willen des Anderen nicht zu verfolgen. Keine Angst – dass können Sie wenn es denn so ist ändern!