Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Darin heißt es: „Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.“

Wenn das Leben zu Ende geht, wünscht sich ein Jeder ein Sterben in Würde, ohne Schmerzen und in aller Regel in Begleitung durch die Familie. Die begleitenden Personen sollten die Vorstellungen und Wünsche des Sterbenden beachten und respektieren. So können wirkungsvolle Maßnahmen und Mittel gegen Schmerzen in Anwendung gebracht werden. Psychologische und/oder seelsorgerische Begleitung kann sinnvoll und hilfreich sein. 

Sie haben das Recht ihre Vorstellungen über das Sterben vorab zu regeln. Aus diesem Grunde erscheint es auch notwendig, sich mit der Familie, mit den Betreuern oder  mit den Verantwortlichen in der Pflege oder im Pflegeheim zu verständigen. Sterbebegleitung kann eine Alternative für jeden Sterbenden sein. 

Die Erfahrungen belegen, dass es nicht einfach ist mit jemanden über das Sterben zu reden. Ein Thema, das von den meisten als Tabuthema betrachtet wird. Es ist für alle Seiten wichtig die Entscheidungen des Sterbenden zu kennen, um dann in der Phase des Sterbens dies auch in Würde umsetzen zu können. 

Wie bei allen bisher besprochenen Themen besteht auch hier das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende. Dieses Recht muss auch dann beachtet werden, wenn der Sterbende in der Phase des Sterbens sich nicht mehr verbal oder nonverbal verständigen kann. 

Zu empfehlen ist deshalb, seine Wünsche vorab in der Patientenverfügung detailliert schriftlich niederzulegen.  In der Niederschrift sollten beispielsweise solche Wünsche niedergeschrieben sein wie: Begleitung beim Sterben; Was soll mit mir nach dem Tod geschehen?; Wer soll informiert werden?; Welche Ausschlusskriterien werden formuliert?

Diese schriftlich formulierten Festlegungen sollten dann durch die Familie, durch den Betreuer oder auch durch die Verantwortlichen im Rahmen einer Patientenverfügung oder/und Vorsorgevollmacht  zur Kenntnis gebracht werden.

Es gehören auch die Abschiednahme und die Bestattung zum respektvollen Umgang mit den Verstorbenen. In der Hoffnung, dass auch alles so geschehen soll, wie es sich der Verstorbene gewünscht hätte, müssen auch diese getroffenen Regelungen bekannt sein. 

Wir wissen um das Problem der Organentnahme bei Menschen. Hier sollten schon zu Lebzeiten eindeutige Regelungen getroffen werden. Hier ist es geboten schon rechtzeitig diese Entscheidung herbeizuführen. Ein Organspende-Ausweis ist dann die richtige Wahl. Sie sollten aber auch eine Organentnahme ausschließen, wenn Sie es denn so für sich festgelegt haben.
Beachten wir alle den letzten Willen eines Sterbenden und sorgen wir, wenn die Zeit gekommen ist, für das von ihm verfügte Recht auf ein respektvolles und würdevolles Sterben.

 

Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen mit Kommentierungen von

Lothar Ludwig, Bundesvorsitzender SHV – FORUM GEHIRN e.V.