Das neue Bayerische Landespflegegeld

Großes Interesse am Bayerischen Landespflegegeld! Wann gibt es auch in anderen Bundesländern ein Landespflegegeld?

Das neue Bayerische Landespflegegeld stößt auf großes Interesse. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hingewiesen. Huml betonte: „Seit dem Beschluss des Bayerischen Kabinetts vom 8. Mai zur Einführung des Landespflegegeldes haben sich bereits zahlreiche Bürgerinnen und Bürger an die Staatsregierung gewandt, um einen Antrag zu stellen oder mehr Informationen zu bekommen. Das freut mich sehr – denn es zeigt, dass unser Angebot gut ankommt.“

Mit dem Bayerischen Landespflegegeld unterstützt die Staatsregierung Pflegebedürftige mit einem Betrag in Höhe von jährlich 1.000 Euro. Huml erläuterte: „Ein wichtiges Ziel ist es, die Selbstbestimmung Pflegebedürftiger zu stärken. Denn die Pflegebedürftigen können selbst entscheiden, ob sie mit dem Geld zum Beispiel Angehörigen oder anderen Menschen, die sie unterstützen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen – oder sich damit selbst etwas Gutes tun.“

Die Ministerin ermunterte dazu, bereits jetzt den entsprechenden Antrag zu stellen. Das Landespflegegeld bekommen ab dem Spätsommer 2018 Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Kosten für das neue Landespflegegeld werden bei rund 400 Millionen Euro jährlich liegen.

Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsformular zum Download stehen unter www.landespflegegeld.bayern.de zur Verfügung.

Huml unterstrich: „Das Landespflegegeld ist Teil eines umfangreichen Pflegepaketes, das die Staatsregierung beschlossen hat. Darin enthalten ist auch ein Fünf-Millionen-Euro-Programm für mindestens 500 neue Plätze für die Kurzzeitpflege in Bayern. Denn häuslich Pflegende werden durch verstärkte Möglichkeiten, Angehörige in Kurzzeitpflege zu geben, spürbar entlastet. Auch das trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in der gewohnten häuslichen Umgebung bleiben können.“

Der Ministerrat hat ferner eine neue staatliche Investitionskostenförderung für stationäre Pflegeplätze in Höhe von 60 Millionen pro Jahr beschlossen. Das Konzept sieht vor, jährlich 1.000 Pflegeplätze zu fördern.

Huml betonte: „Mein Ziel ist auch, mehr junge Frauen und Männer für den Pflegeberuf zu begeistern. Wichtig ist dabei auch eine attraktive Ausbildung mit guten Berufsperspektiven. Die Pflegekräfte von morgen müssen für komplexe Aufgaben gerüstet sein.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Um die Attraktivität des Pflegeberufes zu verbessern, sorgen wir auf Landesebene Schritt für Schritt für bessere Rahmenbedingungen in der Pflege. Wir haben in den letzten Jahren zum Beispiel in der Altenpflege die Entbürokratisierung vorangetrieben, Verbesserungen bei den Personalschlüsseln unterstützt und Empfehlungen zur schrittweisen Barrierefreiheit in Pflegeeinrichtungen entwickelt.“

Huml dringt zudem auf ein schnelles Vorgehen der Bundesregierung bei dem Ziel, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Die bayerische Gesundheitsministerin wandte sich am vergangenen Montag mit einem entsprechenden Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Darin verwies Huml auf den Berliner Koalitionsvertrag, in dem vorgesehen ist, die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif zu stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern soll dafür gesorgt werden, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Huml betonte: „Angesichts des erheblichen Fachkräftebedarfs dürfen wir keine Zeit verlieren.“

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Internet: www.stmgp.bayern.de

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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