SHG Sachsen-Anhalt spricht über das 1. Pflegestärkungsgesetz

Am 18.April 2015 trafen sich die Mitglieder der SHG zur Informationsveranstaltung zum 1. Pflegestärkungsgesetz, welches am 01. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Andreas Franke, Leiter der LAG Phase F in Sachsen-Anhalt, erläuterte die Leistungen, welche Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen (MeH) in Anspruch nehmen können, das für die Inanspruchnahme von Leistungen generell Anträge gestellt werden müssen und wer die Leistungen zu erbringen hat.

Selbsthilfetreffen in Magdeburg

Selbsthilfetreffen in Magdeburg

Herausgearbeitet wurde, dass fast all unsere Betroffenen, Menschen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI sind. Aus der Pflegestufe und der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz ergeben sich die erhöhten Leistungen der Pflegekasse. So hat sich das Pflegegeld, die Leistungen der Kurzzeitpflege, der Verhinderungspflege und der Ersatzpflege sowie die zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) leistungen erhöht.

Neu ist z.B.: “Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.“ (Auszug aus Pflegestärkungsgesetz)

Auch der Betrag für die Pflegehilfsmittel wurde auf 40,00€ erhöht. Diskutiert wurde, was zu diesen Pflegehilfsmitteln gehört. Es traten Fallbetrachtungen auf, die unterschiedlich diskutiert wurden. Genauso wichtig ist die Rolle des amtlich bestellten Betreuers.

Wichtig ist es, mit den Angehörigen/Betreuern die Anwendung des Gesetzes in der stationären Versorgung und in der ambulanten Versorgung zu betrachten. Hier sind auch Unterschiede in der praktischen Anwendung zu beachten

Da Herr Franke die auftretenden Fragen sofort beantwortete, kam es zu einer konstruktiven Diskussion, welche jeder Teilnehmer interessiert aufnahm. Dies war eine gelungene Veranstaltung, die die Vielfalt aufgetretener Fragen nicht abschließend beantworten konnte.

Aus diesem Grund wird im Herbst eine weitere Veranstaltung durchgeführt.

Angela Hoffmann
Leiterin der SHG Sachsen-Anhalt


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