Zuwendungen

Auszug aus

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V

„Die Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen und ihre Verbände wird durch § 20h SGB V geregelt: § 20h SGB V – Förderung der Selbsthilfe

Möglichkeiten und Grundsätze der Selbsthilfeförderungen

Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe kann in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der  Gesundheitsversorgung ergänzen. Das Charakteristikum der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe ist ihre Betroffenenkompetenz. Vor allem durch gegenseitige Hilfe und Unterstützung in Gruppen schafft sie Akzeptanz bei betroffenen Menschen und ihren Angehörigen und ermöglicht niedrigschwellige Hilfestrukturen. Der Erfolg der Selbsthilfe beruht vor allem auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung ihrer Mitglieder und ihre Leistungen im Wesentlichen auf freiwilligem Engagement und Ehrenamtlichkeit.

Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände unterstützen und fördern seit Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sowie die der Selbsthilfekontaktstellen durch immaterielle, sächliche und finanzielle Hilfen. Mit der finanziellen Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen tragen die Krankenkassen

 

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung

Die Fördermittel der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung sind pauschale Zuschüsse, mit denen die Krankenkassen und ihre Verbände neben anderen öffentlich rechtlichen Einrichtungen einen maßgeblichen Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe leisten.

 

Krankenkassenindividuelle Förderung

Sie zeichnet sich v.a. durch nachvollziehbare Ziele und ggf. besondere Förderschwerpunkte aus. Durch die krankenkassenindividuelle Förderung ist es den Krankenkassen weiterhin möglich, Vorhaben der Selbsthilfe insbesondere zum Nutzen ihrer Versicherten zu stärken. Die krankenkassen-individuelle Förderung bietet aber auch der Selbsthilfe die Chance, besondere, zeitlich begrenzte Vorhaben gemeinsam mit den Krankenkassen zu realisieren.“

 

Wir wurden gefördert 2023 durch:

Förderungen des Bundesverbandes

Nach dem „Gemeinsamem Rundschreiben 2017 der ‚Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene‘ zur Förderung der Selbsthilfebundesorganisationen gemäß § 20h SGB V“ vom 9.8.2019, sind alle Förderungsempfänger dazu verpflichtet eine Transparenz über die erhaltenden Mittel herzustellen.

Im Rechnungsjahr 2023 haben wir folgende Förderungen erhalten

 

Förderung nach §20h SGB V

GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene 60.000,00 EUR
BKK Dachverband e. V. (Projekt: „Zeit für mich – Auszeit für pflegende Angehörige“) 4.743,00 EUR
Die Techniker (TK) (Projekt: Broschüre „Reise mit dem Hirnverletzten“) 1.611,00 EUR
AOK Bund (Projekt „Aktionen zur Gründung LV BAYERN“) 5.108,00 EUR
DAK Gesundheit (Projekt: Broschüre „Wenn das Essen nur durch den Magen geht“ 1.803,00 EUR
BARMER (Projekt: „Pflegenotstand im Arbeitgeber-Modell“) 5.949,00 EUR
Summe Förderung auf Bundesebene 79.214,00 EUR

Wir bedanken uns für die obige finanzielle Unterstützung und die gute Zusammenarbeit im Namen unserer Mitglieder.

 


Selbstauskunft 2022
Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen


 

Wir bedanken uns für die Unterstützung durch

  • Andreas Fahl Medizintechnik – Vertrieb GmbH